Beschluss:
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Der Radweg entlang der Westseite und der Geh- und Radweg entlang der Ostseite der Landshuter Straße wird im Zuge des Neubaus Brückenbauwerk 58 an der BAB A 3 durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verlegt. Die Landshuter Straße wird ebenfalls im Rahmen dieser Baumaßnahme im Bereich vom Brückenbauwerk 58 erneuert.
2. Auf der Haushaltsstelle 1.6480.9503 „Anpassung von Straßen und Brücken im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 – Landshuter Straße“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 175.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.6368.9512.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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