Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Der Oberbürgermeisterin werden gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie des Stellenplans die in Nr. 2 des Berichtes genannten Personalbefugnisse übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||