Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
1. Der zweiten Bürgermeisterin/dem zweiten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen:
Direktorium 2
– Aufgaben des Amtes für Soziales – Aufgaben des Amtes für Sport und Freizeit aus dem bisherigen Geschäftsbereich des Referats für Bildung, Sport und Freizeit – Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie – Aufgaben des Seniorenamtes – Aufgaben des Amtes für Kommunale Jugendarbeit aus dem bisherigen Geschäftsbereich des Direktoriums 1
Dem Direktorium 2 werden außerdem zugewiesen:
Fachliche Zuständigkeiten (Fachaufgaben) für – Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH – Jobcenter Stadt Regensburg
2. Der dritten Bürgermeisterin/dem dritten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen:
Direktorium 3
– Aufgaben des Umweltamtes – Aufgaben des Gartenamtes – Aufgaben des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Fuhramt)
Dem Direktorium wird außerdem zugewiesen:
Fachliche Zuständigkeit (Fachaufgaben) für – Energieagentur Regensburg e.V.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Oberbürgermeisterin beabsichtigt ist, das bisherige Referat für Bildung, Sport und Freizeit (Referat V) künftig als „Bildungsreferat“ zu bezeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Wolbergs
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