Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 11.05.2020, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, unter Berücksichtigung nachfolgender, weiterer Anpassungen:
- § 2 Abs. 6 Satz 1 lautet künftig: Den im Stadtrat vertretenen Fraktionen wird jeweils ein in Größe und Ausstattung zweckentsprechendes, bei Bedarf barrierefreies Fraktionsbüro zur Verfügung gestellt. - In § 2 Abs. 6 entfällt der neue Satz 6: Fraktionen mit zwei Mitgliedern wird für die Fraktionsarbeit eine Bürokraft der Entgeltgruppe 6 als Halbtagskraft gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktion Brücke, Fr. Stadträtin Freihoffer, Hr. Stadtrat Brucker, Hr. Stadtrat Frank, Hr. Stadtrat Fiedl, Hr. Stadtrat Straub
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