Auszug - Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/20/16675/10 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014 (AMBl. Nr. 21 vom 19. Mai 2014 auszugsweise), zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 24.05.2017, gilt in der zuletzt geltenden Fassung mit den in der Anlage, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellten Änderungen unter Berücksichtigung nachfolgender, weiterer Anpassungen weiter.

 

aktuell gültige Fassung

geänderte Fassung

§ 5 Fraktionen, Ausschussgemeinschaften

(1) Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens zwei Mitglieder haben. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertretung sind dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin mitzuteilen; dieser/diese unterrichtet den Stadtrat.

 

§ 5 Fraktionen, Ausschussgemeinschaften

(1) Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens drei Mitglieder haben. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertretung sind dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin mitzuteilen; dieser/diese unterrichtet den Stadtrat.

§ 31 Beratung der Sitzungsgegenstände

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(2) Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerinnen dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden erteilt wird. Zwischenrufe sind zulässig. Zwischenfragen können mit Einverständnis des Redners/der Rednerin durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende zugelassen werden. Der/Die Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen; er/sie kann es einem Stadtratsmitglied zum gleichen Tagesordnungspunkt oder, wenn die Beratung in Abschnitte gegliedert ist, zum gleichen Abschnitt zweimal erteilen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung entscheidet der/die Vorsitzende über die Reihenfolge. Der/Die Vorsitzende kann die Beratung zu einzelnen Tagesordnungspunkten in Abschnitte gliedern und die Wortmeldungen dement-sprechend berücksichtigen; die Gliederung darf jedoch nicht zum Ausschluss von Wortmeldungen führen. Bei Wortmeldungen "zur Geschäftsordnung" (§ 32) ist das Wort außer der Reihe sofort zu erteilen. Zuhörern und Zuhörerinnen kann das Wort nicht erteilt werden.

 

§ 31 Beratung der Sitzungsgegenstände

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(2) Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerinnen dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden erteilt wird. Zwischenrufe sind zulässig. Zwischenfragen können mit Einverständnis des Redners/der Rednerin durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende zugelassen werden. Der/Die Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen; er/sie kann es einem Stadtratsmitglied zum gleichen Tagesordnungspunkt oder, wenn die Beratung in Abschnitte gegliedert ist, zum gleichen Abschnitt zweimal erteilen. In beiden Fällen ist die Redezeit bei der ersten Wortmeldung auf fünf Minuten und bei der zweiten Wortmeldung auf drei Minuten begrenzt. Bei gleichzeitiger Wortmeldung entscheidet der/die Vorsitzende über die Reihenfolge. Der/Die Vorsitzende kann die Beratung zu einzelnen Tagesordnungspunkten in Abschnitte gliedern und die Wortmeldungen dementsprechend berücksichtigen; die Gliederung darf jedoch nicht zum Ausschluss von Wortmeldungen führen. Bei Wortmeldungen "zur Geschäftsordnung" (§ 32) ist das Wort außer der Reihe sofort zu erteilen. Zuhörern und Zuhörerinnen kann das Wort nicht erteilt werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion Brücke, Fr. Stadträtin Freihoffer,

 Hr. Stadtrat Frank, Hr. Stadtrat Friedl

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14.05. TOP 5 Anträge Grüne (326 KB)