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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen wird, soweit die Angelegenheit eilbedürftig ist, die Entscheidungsbefugnis für Angelegenheiten übertragen, die finanzielle Auswirkungen von mehr als 500.000 € erwarten lassen. Ausgenommen sind Angelegenheiten der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen.
- Die Erweiterung der Zuständigkeit ist zeitlich beschränkt und gilt nur für den Zeitraum, in dem es aufgrund der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Durchführung von Plenumssitzungen kommt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Friedl
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