Beschluss:
für die in den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 525.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 320.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch die Deckungsreserve und durch Minderausgaben sowie durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.
2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung i. H. v. insgesamt 100.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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