Auszug - I. Freistellung von Mitarbeiter/-innen zur Betreuung eigener Kinder aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten II. Freistellung von Mitarbeiter/-innen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 30
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/20/16745/11 I. Freistellung von Mitarbeiter/-innen zur Betreuung eigener Kinder aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten
II. Freistellung von Mitarbeiter/-innen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung ihrer unter 12-jährigen oder aus anderen Gründen besonders betreuungsbedürftigen Angehörigen aufgrund coronabedingter Schließung von Betreuungs- bzw. (Tages-)pflegeeinrichtungen, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeitsleistung frei soweit die Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als notwendig anzusehen ist.

 

2. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie einer Risikogruppe angehören und deren Einsatz unter Ausschöpfung und Beachtung der allgemein geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und ggf. anderweitigen Verwendung nicht möglich ist, weiterhin unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeitsleistung frei.

 Bei weiterhin unklarer Gefährdungslage ist ggf. eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

 

3. Vor einer Freistellung sind jedoch ab 01.06.2020 das individuell ggf. vorhandene Arbeitszeitguthaben sowie 40% des zustehenden Jahresurlaubs 2020 einzubringen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 28.05. TOP30 Änderungsantrag (266 KB)