Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung ihrer unter 12-jährigen oder aus anderen Gründen besonders betreuungsbedürftigen Angehörigen aufgrund coronabedingter Schließung von Betreuungs- bzw. (Tages-)pflegeeinrichtungen, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeitsleistung frei soweit die Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als notwendig anzusehen ist.
2. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie einer Risikogruppe angehören und deren Einsatz unter Ausschöpfung und Beachtung der allgemein geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und ggf. anderweitigen Verwendung nicht möglich ist, weiterhin unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeitsleistung frei. Bei weiterhin unklarer Gefährdungslage ist ggf. eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
3. Vor einer Freistellung sind jedoch ab 01.06.2020 das individuell ggf. vorhandene Arbeitszeitguthaben sowie 40% des zustehenden Jahresurlaubs 2020 einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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