Beschluss:
für die in den Anlagen 1, 1a und 1b beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 553.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 310.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben sowie durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und der Budgetrücklage.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktion Brücke
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