Beschluss:
Der Kulturausschuss empfiehlt:
Die Stadt Regensburg setzt die Entgelte der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs vom 12.06.2020, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ab 01.08.2020 im Wege einer Änderung neu fest. Zudem werden das Inhaltsverzeichnis und die §§ 1, 7 Abs. 2 und 5, 11, 13 und 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg neu festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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