Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die festgesetzte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Weißenburgstraße im Abschnitt zwischen Bruderwöhrdstraße und Greflingerstraße mit Anpassung und Koordinierung der Verkehrsströme des motorisierten Individualverkehrs sowie Errichtung einer Busschleuse zur Priorisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in diesem Streckenabschnitt werden bis zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 µg/m³ im Jahresmittel entsprechend der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) aufrechterhalten.
- Die Stadt Regensburg gibt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Regensburg (Az. 22 A 19.40031) eine Zusicherung im Sinne der Ziffer 1 ab.
- Im Übrigen wird der Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.