Auszug - Konzept und Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Stadtrat nimmt das Konzept der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
- Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Fortschreibung des Konzepts der Antidiskriminierungsstelle. Der Stadtrat wird einmal im Jahr über die Fortschritte und Tätigkeiten der Antidiskriminierungsstelle informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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