Beschluss:
Nachtrag gem. § 47 Abs. 2 UVgO zum bestehenden Vertrag mit der Firma Götz- Sicherheitsdienst GmbH über Sicherheitsdienstleistungen im Bürgerstift St. Michael, Mittel i. H. v. 37.801,28 € (20% des ursprünglichen Auftragswertes) zusätzlich zu den bisher eingeplanten Mitteln für das Haushaltsjahr 2021 auf der HhSt. 0.4681.6360 bereitzustellen.
Fortführung der Sicherheitsdienstleistungen in veränderter Form gem. des beschriebenen Sicherheitskonzeptes. Im Haushaltsjahr 2021 stehen hierfür Haushaltsmittel i. H. v. 75.000,00 € auf der Haushaltsstelle 0.4681.6360 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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