Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-10) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
- Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 11) rot dargestellte Verkehrsfläche wird aufgestuft zur Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG. Die Aufstufung soll zum 01.04.2021 wirksam werden. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.