Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 262 - Ehemalige Zuckerfabrik Ost wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 09.02.2021 geändert.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 – Ehemalige Zuckerfabrik Ost in seiner Fassung vom 09.02.2021 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherungen.
3. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer
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