Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262 - Ehemalige Zuckerfabrik Ost - Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/17538/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262 - Ehemalige Zuckerfabrik Ost
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 262 - Ehemalige Zuckerfabrik Ost wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 09.02.2021 geändert.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 Ehemalige Zuckerfabrik Ost in seiner Fassung vom 09.02.2021 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherungen.

 

3. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer