Auszug - Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001 und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung "Betreutes Jugendwohnen" der Stadt Regensburg vom 25. April 2013   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/21/17574/51 Aufhebung

der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001

und

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung "Betreutes Jugendwohnen" der Stadt Regensburg vom 25. April 2013
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg vom 22. Juli 1976 (AMBl. Nr. 38 vom 27. September 1976, genehmigt mit Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 30. August 1976 Nr. 230-4259 f 578/1), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001 (AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf.

2. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg (Gebührensatzung „Betreutes Jugendwohnen“ BeJuWo-GS) vom 25. April 2013 (AMBl. Nr. 20 vom 13. Mai 2013) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 2), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig