Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg vom 22. Juli 1976 (AMBl. Nr. 38 vom 27. September 1976, genehmigt mit Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 30. August 1976 Nr. 230-4259 f 578/1), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001 (AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf. 2. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg (Gebührensatzung „Betreutes Jugendwohnen“ – BeJuWo-GS) vom 25. April 2013 (AMBl. Nr. 20 vom 13. Mai 2013) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 2), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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