Vorlage - VO/21/17574/51  

 
 
Betreff: Aufhebung

der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle, zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001

und

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung "Betreutes Jugendwohnen" der Stadt Regensburg vom 25. April 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Im Rahmen einer Überprüfung der Satzungen auf ihre Aktualität wurde festgestellt, dass die Gebührensatzungen für die Kinder- und Jugendschutzstelle (Inobhutnahmen) und Betreutes Jugendwohnen nicht mehr notwendig sind. Eine Gebührenerhebung in diesem Bereich ist aufgrund der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) nicht vorgesehen, da die Jugendhilfeträger kraft Gesetzes unabhängig von der Erhebung eines Kostenbeitrags zur Kostentragung verpflichtet sind (§ 91 Abs. 5 SGB VIII). Die Vorschrift des § 91 Abs. 5 SGB VIII begründet insoweit eine Vorleistungspflicht der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichwohl sind die Hilfeempfänger, deren Eltern oder Ehegatten bzw. Lebenspartner gem. § 91 Abs. 1 und 2 SGB VIII verpflichtet, einen Kostenbeitrag zur gewährten Hilfe zu leisten. Hierzu werden sie gem. § 92 SGB VIII aus ihrem Einkommen bzw. in bestimmten Fällen aus ihrem Vermögen herangezogen. Eine Inanspruchnahme der Kostenbeitragspflichtigen erfolgt bei festgestellter Leistungspflicht durch individuellen Leistungsbescheid.

Die Festsetzung einer Gebühr ist somit nicht erforderlich bzw. fehlt es hierfür bereits an der gesetzlichen Grundlage. Die im Stadtrecht der Stadt Regensburg bislang unter den Nr. 9.3.2 und 9.4.2 zu findenden Gebührensatzungen sind daher aufzuheben.

Zur Aufhebung der Satzungen ist der Erlass von Aufhebungssatzungen erforderlich, die als Entwürfe als Anlagen 1 und 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt sind.

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Aufhebungssatzungen zu empfehlen bzw. zu beschließen.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg vom 22. Juli 1976 (AMBl. Nr. 38 vom 27. September 1976, genehmigt mit Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 30. August 1976 Nr. 230-4259 f 578/1), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001 (AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf.

2. Die Stadt Regensburg hebt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg (Gebührensatzung „Betreutes Jugendwohnen“ – BeJuWo-GS) vom 25. April 2013 (AMBl. Nr. 20 vom 13. Mai 2013) mit Satzung laut beigefügtem Entwurf vom 21. Dezember 2020 (Anlage 2), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, auf.

 


Anlagen:

 

-          Entwurf Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle vom 22. Juli 1976, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. August 2001 (Anlage 1)

-          Entwurf Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg vom 25. April 2013 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle vom 22. Juli 1976, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. August 2001 (Anlage 1) (168 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg vom 25. April 2013 (Anlage 2) (164 KB)