Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
- In der Personalkostenbudgetierung wird für das Jahr 2021 auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2019 ein neues Basisbudget festgelegt.
- Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2021 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalausgaben im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
- Die Nr. 2.1.4 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (VA Nr. 11.23) erhält folgende neue Fassung:
„Die Festlegung eines neuen Basisbudgets (keine Fortschreibung des Budgets des zurückliegenden Jahres) erfolgt alle fünf bis sieben Jahre.“