|
Beschluss: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Dem Ausschuss wird 9 Monate nach in Kraft treten der Bayerischen Bauordnung über die Erfahrungen im Vollzug berichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sobald im Vollzug die Notwendigkeit erkannt wird, Satzungen nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO auch vor Berichterstattung nach Nr. 2 vorzubereiten und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
|
|