Beschluss:
1.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 226.832,88 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
2.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 115.00,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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