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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt: - Die Stadt Regensburg erhebt für die Monate Januar bis März 2021 keine Besuchsgebühren für die städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und die städtische Kindertagespflege, sofern eine Notbetreuung nicht oder maximal fünf Tage im Kalendermonat in Anspruch genommen wurde. Bereits bezahlte Besuchsgebühren und das Verpflegungsgeld werden zurückerstattet.
- Der vorgesehenen Beteiligung der Kommunen am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar bis März 2021 entsprechend der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Januar 2021 wird zugestimmt. Dies gilt für kommunale und alle nicht kommunalen Einrichtungen.
- Wenn durch die bay. Staatsregierung eine Verlängerung des Erstattungszeitraums ab April 2021 beschlossen wird, gelten die unter 1. bis 2. dieses Beschlusses aufgeführten Regelungen entsprechend.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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