Beschluss: Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 400.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 490.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch die Deckungsreserve und andererseits durch die allgemeine Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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