Auszug - Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/21/17867/10 Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 19.04.2021, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, unter Berücksichtigung der nachfolgenden, weiteren Anpassung:  

 

§ 2 Abs. 9 Satz 6 der Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung lautet: „Ein Nachteil im häuslichen Bereich ist in der Regel nur anzunehmen, wenn dabei mindestens eine pflegebedürftige Person ab dem Pflegegrad 2, eine Person, bei der aufgrund einer Behinderung ein Betreuungsbedarf vorhanden ist, oder ein Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in dem zu versorgenden Haushalt betreut wird.“

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig