Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 19.04.2021, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, unter Berücksichtigung der nachfolgenden, weiteren Anpassung:
§ 2 Abs. 9 Satz 6 der Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung lautet: „Ein Nachteil im häuslichen Bereich ist in der Regel nur anzunehmen, wenn dabei mindestens eine pflegebedürftige Person ab dem Pflegegrad 2, eine Person, bei der aufgrund einer Behinderung ein Betreuungsbedarf vorhanden ist, oder ein Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in dem zu versorgenden Haushalt betreut wird.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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