Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
5. Den Eigenanteil und die nicht zuwendungsfähigen Arbeitsplatzkosten tragen Stadt und Landkreis Regensburg zu gleichen Teilen. Die hälftigen Kosten sind dem Landkreis Regensburg in dem auf das Projektjahr folgenden Kalenderjahr zu erstatten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Regierung von Oberfranken an die Stadt bewilligte Zuwendung an den Landkreis Regensburg als Letztempfänger weiterzuleiten. Dazu wird der Landkreis Regensburg mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Rahmen des zu erlassenen Zuwendungsbescheides gemäß des DAWI-Freistellungsbeschlusses betraut.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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