Auszug - Fortführung Förderprogramm "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" in Regensburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/17979/DB1 Fortführung Förderprogramm "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" in Regensburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:

 

  1. Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, - vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses des Landkreises Regensburg - über das Jahr 2021 hinausgehend die Anträge für das Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und dieses nach Genehmigung der Förderanträge weiter umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss bei wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie in Bezug auf Umfang und Höhe der Zuweisung zu informieren, um sodann über die weitere Forthrung beschließen zu können.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zweijährig über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt /

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

5. Den Eigenanteil und die nicht zuwendungsfähigen Arbeitsplatzkosten tragen Stadt und Landkreis Regensburg zu gleichen Teilen. Die hälftigen Kosten sind dem Landkreis Regensburg in dem auf das Projektjahr folgenden Kalenderjahr zu erstatten.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Regierung von Oberfranken an die Stadt bewilligte Zuwendung an den Landkreis Regensburg als Letztempfänger weiterzuleiten. Dazu wird der Landkreis Regensburg mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Rahmen des zu erlassenen Zuwendungsbescheides gemäß des DAWI-Freistellungsbeschlusses betraut.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Koordinierungsstelle Hebammenversorgung (586 KB)