Auszug - Vergütung der Tätigkeit als Ratstochter bzw. Ratssohn  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/20/17312/11 Vergütung der Tätigkeit als Ratstochter bzw. Ratssohn
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Für Beamtinnen und Beamte, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 18 € je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

2. Bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird der Weg der Pauschalversteuerung gewählt.

 

3. Die Beamtinnen und Beamten werden für diese Nebentätigkeit gemäß § 11 Absatz 1

Nummer 11 BayNV von der Ablieferungspflicht befreit.

 

4. Für die Tarifbeschäftigten, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg

tig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 120 v. H. der Entgeltgruppe EG 8, Stufe 6 TVöD je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

Bei Tarifsteigerungen wird ein flexibler Faktor zugrunde gelegt, der eine Stundenvergütung von rd. 18 €/netto sicherstellt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig