Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Für Beamtinnen und Beamte, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 18 € je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).
2. Bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird der Weg der Pauschalversteuerung gewählt.
3. Die Beamtinnen und Beamten werden für diese Nebentätigkeit gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 11 BayNV von der Ablieferungspflicht befreit.
4. Für die Tarifbeschäftigten, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 120 v. H. der Entgeltgruppe EG 8, Stufe 6 TVöD je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).
Bei Tarifsteigerungen wird ein flexibler Faktor zugrunde gelegt, der eine Stundenvergütung von rd. 18 €/netto sicherstellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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