Auszug - Weiterentwicklung Gelände Markomannenstraße: Grundlagen- und Maßnahmenbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:48 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/17938/70 Weiterentwicklung Gelände Markomannenstraße: Grundlagen- und Maßnahmenbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Die abschließenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bzw. Masterplanung „Überarbeitung Markomannenstraße“r die Belange des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtschau der Aufwendungen für die Transformation des Gesamtareals Markomannenstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die vier möglichen Varianten zur Umsetzung der Transformation am Gelände der Markomannenstraße mit dem Zielhorizont 2033 werden zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anforderungen an das gemeinsam mit das Stadtwerk.Mobilität GmbH zu nutzende Gebäude („Zuberhaus“) zur Unterbringung der Schwarz-Weiß-Anlagen-konformen Umkleide-, Dusch- und Waschräume mitsamt Cafeteria und Schulungsbereich abzustimmen.
     
  3. Die Errichtung des Zuberhauses erfolgt durch die das Stadtwerk.Mobilität GmbH auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH. Um die derzeit bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Mängel der bestehenden Umkleiden zu beheben, soll die Umsetzung unverzüglich erfolgen.
     
  4. Zur anteiligen Finanzierung des Zuberhauses erhält die das Stadtwerk.Mobilität GmbH im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel von der Stadt - Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark - einen Baukostenzuschuss in Höhe von bis zu 5,4 Mio. €

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des Zuberhauses eine Anmietung der entsprechenden Räumlichkeiten vorzunehmen. Der Baukostenzuschuss in Höhe von bis zu 5,4 Mio. € wird bei der Miete entsprechend angerechnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lagerung der für den Winterdienst notwendigen Salz- bzw. Splittvorräte auf Basis von Silos im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Im Rahmen der Transformation wird ein Teil der Salzsilos zunächst auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmietung der entsprechenden Flächen im Rahmen des Transformationspfads anzustoßen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem das Stadtwerk.Mobilität GmbH die Masterplanung weiter zu konkretisieren, insbesondere im Hinblick auf die Baugenehmigungs- bzw. Verkehrsplanung (zusätzliche Ein-/Ausfahrt Benzstraße zur Realisierung des neu geplanten Recyclinghofs im Zusammenspiel der Kreislaufwirtschaftshalle). Im Rahmen der Vertiefung sollen auch die Fragen der jeweiligen Vorhabensträgerschaft und der Liegenschaftszuordnung zu den Transformationsschritten geklärt werden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig