Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost - Satzungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/18036/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost
- Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost mit Teiländerung Bebauungsplan Nr. 101, Ehemalige Zuckerfabrik bestehend aus der Planzeichnung vom 23.07.2015 mit Ergänzung vom 09.02.2021 und dem Satzungstext vom 09.02.2021 für den Bereichdlich der Straubinger Straße, östlich der Zuckerfabrikstraße und nördlich bzw. westlich der Bahnlinie Regensburg -Hof wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen.

 

3  Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost durch Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (§ 10 Abs. 3 BauGB) im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion ÖDP, Frau Stadträtin Freihoffer