Auszug - Fortführung der Beteiligung der Stadt Regensburg am gesetzlichen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16 i SGB II für Langzeitarbeitslose
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Die Stadt Regensburg beteiligt sich im bisherigen Stellenumfang auch in Zukunft an dem Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II, solange die gesetzliche Grundlage hierzu (§ 81 SGB II) besteht.
- Die kw-Vermerke 31.12.2023 bei den hierfür geschaffenen Planstellen sollen durch die Formulierung ersetzt werden: kw - bei Beendigung des Förderprogramms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf der Grundlage der §§ 16 i i.V.m. 81 SGB II.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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