Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost mit Teiländerung Bebauungsplan Nr. 101, Ehemalige Zuckerfabrik bestehend aus der Planzeichnung vom 23.07.2015 mit Ergänzung vom 09.02.2021 und dem Satzungstext vom 09.02.2021 für den Bereich südlich der Straubinger Straße, östlich der Zuckerfabrikstraße und nördlich bzw. westlich der Bahnlinie Regensburg -Hof wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost durch Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (§ 10 Abs. 3 BauGB) im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Fr. Stadträtin Freihoffer
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