Beschluss:
für die in den Anlagen 1 bis 1a beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 630.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 0,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 149.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen, Minderausgaben als auch durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||