Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Der Wechsel des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 – Gallingkofen Ost im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird beschlossen.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 257 - Gallingkofen Ost wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 21.09.2021 geändert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 257 – Gallingkofen Ost in seiner Fassung vom 21.09.2021 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten), Vorlage der entsprechenden Sicherungen und Wirksamkeit des Kaufvertrags. .
- Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
- Der Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 19.09.2017 für das Gebiet Gallingkofen Ost wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit
Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP,
Frau Stadträtin Freihoffer