Auszug - Sportpark Ost "Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades" - Ergebnis Entwurfsplanung, Fortführung und Finanzrahmen des Projekts (Maßnahmenbeschluss)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/21/18227/D1 Sportpark Ost "Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades" - Ergebnis Entwurfsplanung, Fortführung und Finanzrahmen des Projekts (Maßnahmenbeschluss)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
2. Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Direktorium 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Der Sachstandsbericht und die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zum Sportpark Ost werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Das Projekt Sportpark Ost "Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades" wird gemäß den dargestellten Rahmenbedingungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem einheitlichen Bauabschnitt fortgesetzt.

 

  1. Die das Stadtwerk.Regensburg GmbH bleibt unverändert mit der Fortführung der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Leichtathletiktrainingshalle und des Hallenbades betraut.

 

  1. Die Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel auf geeigneten Haushaltsstellen durch den Stadtrat erfolgt mit gesonderter Beschlussfassung zur Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2022.

 

  1. Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH und die Verwaltung werden beauftragt:

 

  1. ein Konzept für eine möglichst CO2-neutrale und auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung für den Sportpark Ost zu erstellen bzw. ein fachkundiges Büro hierfür zu beauftragen. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Verknüpfung mit dem Energiekonzept der PLK („rmenetz 4.0“) und/oder anderer Abnehmer im Quartier zur Hebung von Synergiepotentialen und Fördermitteln fachlich, wirtschaftlich und zeitlich realisierbar ist; hierzu wird der Stadtrat wieder befasst.

 

  1. gliche Förderungen und Zuschüsse zu prüfen bzw. weiterzubearbeiten und gegebenenfalls zu beantragen;
     
  2. in Abstimmung mit dem Lenkungsgremium eine regelmäßige Berichterstattung an den Stadtrat zu konzipieren und durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. entsprechende Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Betrauungsaktes nicht berühren.

 

  1. Hinsichtlich Form und Umfang der Grundstücksüberlassung sowie Art und Höhe der Kapitaleinlage hinsichtlich des Erbbauzinses wird nach Maßgabe der Sachverhaltsdarstellung wird der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert befasst.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion ÖDP

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Änderungsantrag TOP 2 (442 KB)