Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014 (AMBl. Nr. 21 vom 19. Mai 2014 – auszugsweise) in der aktuell gültigen Fassung wird entsprechend der Anlage, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, und unter Beachtung der nachfolgenden, weiteren Anpassungen geändert.
- § 21a Abs. 1 lautet: „Stadtratsmitglieder, die aufgrund Krankheit, einer behördlichen Quarantäne- bzw. Isolationsanordnung wegen SARS-CoV-2 (Coronavirus bzw. COVID-19) oder eines erhöhten Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion an einer Teilnahme im Sitzungssaal (körperliche Anwesenheit) gehindert sind, können an Sitzungen des Stadtrates mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO).“ - § 21a Abs. 2 Satz 2 lautet: „Der Verhinderungsgrund ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Quarantäne- bzw. Isolationsanordnung nachzuweisen.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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