Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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