Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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