Beschluss:
1. Insolvenzberatung
1.1 Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
1.2 Die Stadt Regensburg beauftragt für die Sicherstellung der Insolvenzberatung im Stadtgebiet Regensburg ab dem 01.01.2022 geeignete Stellen nach § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. Art. 112 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG).
1.3 Zur Erfüllung der ab dem 01.01.2022 geltenden personellen Mindestvoraussetzungen wird der Ausweitung der Insolvenzberatung um eine 0,25 Fachkraftstelle zugestimmt.
1.4 Die Verwaltung wird ermächtigt, eine ab dem 01.01.2022 geltende Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung nach Maßgabe dieses Beschlusses abzuschließen. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre.
2. Schuldnerberatung
2.1 Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.2 Die Stadt Regensburg delegiert die Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab dem 01.01.2022 auch weiterhin im bisherigen Umfang an das Diakonische Werk Regensburg e.V. .
2.3 Die Verwaltung wird ermächtigt, eine ab dem 01.01.2022 geltende Delegations-vereinbarung nach Maßgabe dieses Beschlusses mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. abzuschließen. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Frau Stadträtin Kolbe-Stockert ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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