Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten).
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP, Frau Stadträtin Freihoffer
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||