Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.
4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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