Auszug - Festlegung einer Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Stadtamhof" bis zum 31.12.2036
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stadt Regensburg beschließt die Festlegung einer Sanierungsfrist für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Stadtamhof“ bis zum 31.12.2036.
- Der Beschluss zur Festlegung einer Sanierungsfrist für das Sanierungsgebiet „Stadtamhof“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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