Auszug - Festlegung einer Frist zur Durchführung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Westlich der Bachgasse" bis zum 31.12.2036
|
|
|
|
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stadt Regensburg beschließt die Festlegung einer Sanierungsfrist für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ bis zum 31.12.2036.
- Der Beschluss zur Festlegung einer Sanierungsfrist für das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
|
|
|
|
|