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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Der Aufstellungsbeschluss vom 27.07.2010, Bebauungsplan Nr. 246, Sulzfeldstraße West wird aufgehoben.
- Für das Gebiet westlich der Sulzfeldstraße ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 246, Sulzfeldstraße West im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB neu aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 23.11.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vom 23.11.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer
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