Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.07.2010, B-Plan Nr. 246, Sulzfeldstr. West Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Sulzfeldstraße West - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 20:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/18452/61 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.07.2010,
B-Plan Nr. 246, Sulzfeldstr. West
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Sulzfeldstraße West
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 27.07.2010, Bebauungsplan Nr. 246, Sulzfeldstraße West wird aufgehoben.

 

  1. r das Gebiet westlich der Sulzfeldstraße ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 246, Sulzfeldstraße West im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB neu aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 23.11.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vom 23.11.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer