Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
1. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i.H.v. 7.138.247,04 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
2. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste i.H.v. 5.537.800,00 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
3. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i.H.v. 108.485.693,61 € und aus dem Vorjahr i.H.v. 57.869.174,81 € entsprechend der Anlage I.3. gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i.H.v. 166.354.868,42 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.
5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2021(höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle) im Haushaltsjahr 2022 wieder bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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