Auszug - Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr - Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldwegs nach Neutraubling -Gärtnersiedlung Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (Eisackerstraße - Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/22/18936/65 Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr - Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldwegs nach Neutraubling -Gärtnersiedlung
Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (Eisackerstraße - Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

1. die Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel herzustellen.

2. die Asphaltierung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling rtnersiedlung nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorzunehmen.

3. die Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (beidseitig, zwischen Eisackerstr. und Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel herzustellen.

4. die diesem Beschluss als Entwurf beigefügte Sonderbaulastvereinbarung (Anlage 7) mit dem Freistaat Bayern abzuschließen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion-ÖDP, Frau Stadträtin Freihoffer