Beschluss:
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 30.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 192.000,00€
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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