Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 2.500.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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