Auszug - Neubau Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting, EKrG-Maßnahmen Edisonstraße und Hartinger Straße und Folgemaßnahmen Grundsatz- und Planungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/22/18929/65 Neubau Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting, EKrG-Maßnahmen Edisonstraße und Hartinger Straße und Folgemaßnahmen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Projektes Umschlagbahnhof (Ubf) Regensburg-Burgweinting durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Deutschen Bahn (DB) das Verlangen der Stadt für die Aufweitung des Querschnittes für die Überführungsbauwerke im Zusammenhang mit der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hartinger Straße, dem mehrgleisigen Ausbau, dem Ubf Regensburg-Burgweinting und der Auflassung der bestehenden Bahnübergänge mitzuteilen. Für die Sicherstellung einer künftigen Weiterführung der Stadtbahn in Richtung Neutraubling wird das Verlangen gegenüber der Bahn r den erweiterten Querschnitt von 15,35 m ausgesprochen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Landkreis abzuschlien.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Deutschen Bahn das Verlangen für die Verlängerung der Edisonbrücke nach Maßgabe des Sachverhalts auszusprechen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Burgweintinger Straße und für die Erweiterung des Park & Ride (P+R) Parkplatzes am Rudolf-Aschenbrenner-Platz nach Maßgabe des Sachverhalts mit der Deutschen Bahn gemeinsam zu erarbeiten und die entsprechenden Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abzuschließen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungsvereinbarungen nach Maßgabe des Sachverhalts mit der Deutschen Bahn abzuschließen.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn zu erarbeiten und dem Ausschuss / Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig