Auszug - Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 und weiteres Vorgehen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:40 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/22/19248/16 Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 und weiteres Vorgehen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 r die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von chstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen.

 

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren.

 

5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Brücke,

 Hr. Stadtrat Frank