Beschluss:
für die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel
im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 3.527.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen - i. H. v. insgesamt 478.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen, Minderausgaben als auch durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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