Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der (parallel durchgeführten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 I/VI, Schule am Sallerner Berg werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 29 I/VI, Schule am Sallerner Berg, bestehend aus der Planzeichnung vom 16.12.2020 mit Ergänzung vom 10.03.2022 und dem Satzungstext vom 10.03.2022 für den Bereich zwischen Hunsrückstraße und Harzstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
3. Der Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29 I/III im Bereich des Wendehammers Hunsrückstraße wird mit dem Bebauungsplan Nr. 29 I/VI geändert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 29 I/VI, Schule am Sallerner Berg, durch die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion; Frau Stadträtin Freihoffer, Herr Stadtrat Thurow
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