Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V .m § 4 a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Die bei dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) bestehend aus der Planzeichnung vom 19.09.2017 mit Ergänzung vom 30.04.2019 sowie 14.12.2021 und dem Satzungstext vom 14.12.2021 für den Bereich zwischen Guerickestraße und Zeißstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Bei der Begründung vom 20.09.2022 wird auf Seite 19 im ersten Absatz der Satz „Diese Nutzung konzentriert sich allerdings ausschließlich auf die Wochentage“ gestrichen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) durch die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer
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